
- Dossier
Im Rahmen der öffentlichen Auflage der baurechtlichen Teilgrundordnung Agglolac vom 22. August bis am 23. September 2019 hatten betroffene Private sowie legitimierte Organisationen die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren. Insgesamt sind 45 Einsprachen auf der Stadtkanzlei Nidau eingegangen. 41 stammen von Privatpersonen oder Firmen, 4 von Verbänden und Organisationen.
Die baurechtliche Grundordnung für die Nidauer Seezone schafft die planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des neuen Quartiers und zur Aufwertung des Freiraumgürtels am Ufer. Ebenfalls Teil des Auflageverfahrens waren zwei Rodungsgesuche, das Baugesuch für den Abbruch der Alpha-Halle «Werk 3» sowie die Entwidmung eines Teils der Gwerdtstrasse. Das Verfahren wird von der Standortgemeinde Nidau durchgeführt. Sie wird die Eingaben jetzt sichten und voraussichtlich ab dem 21. Oktober die Einspracheverhandlungen durchführen. Diese sollen noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
Zur baurechtlichen Teilgrundordnung Agglolac werden sich nächstes Jahr noch der Nidauer Stadtrat und abschliessend die Stimmberechtigten von Nidau äussern können. Abgestimmt wird in Nidau und Biel zudem über die rechtlichen und finanziellen Massnahmen, welche die beiden Städte im Hinblick auf die Realisierung des Projekts treffen. Dazu gehören etwa die Abtretung von Bauland an den Investor sowie vertragliche Regelungen über die Finanzierung der Gestaltung der öffentlichen Flächen. mt