Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es eine Set-Top- Box, welche die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt.
Programme für frei erhältliche Boxen
Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumieren können.
Dies erfordert ein Zugangsberechtigungssystem, das über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann, wie das UVEK festhält. Das System darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.
Befristete Ausnahmeregelung
Für Fernmeldedienstanbieter wie Swisscom, die ihre Programme über das Internet verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertige sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen- Marktes, schreibt das UVEK.
Mit der Gesetzesänderung soll das Anliegen einer Motion von SP- Ständerätin Simonetta Sommaruga umgesetzt werden, die das Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen hat. In der Schweiz schauen 1,32 Mio. aller 3,33 Mio. Haushalte digitales Fernsehen, die meisten (600'000) über Kabelnetze und Satellit (360'000).
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