
Verkauf von «Surprise» gilt nicht als Beschäftigungsprogramm
Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen in Zürich das Strassenmagazin «Surprise» endgültig nicht mehr verkaufen. Das Amt… »
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Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen in Zürich das Strassenmagazin «Surprise» endgültig nicht mehr verkaufen. Das Amt… »

An einem Gespräch mit Vertretern von SBB Immobilien fand sich eine Lösung, damit das Strassenmagazin Surprise auch in… »