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Heinz Müller akzeptiert den Schuldspruch nicht. Beitrag von Canal 3.
(grü) 2006 und 2007 hatte der Firmenbesitzer und SVP-Politiker Heinz Müller seine Ausgaben für den Wahlkampf in den Nationalrat als Firmenausgaben verbucht. 171 000 Franken waren es insgesamt. Diese Buchungen schmälerten den Gewinn der Firma wesentlich und verhalfen ihm zu Steuereinsparungen. Jetzt hat ihn das Gericht wegen Steuerbetrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Gegen den 50-jährigen Kantonsrat wurde eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagesansätzen zu 330 Franken verhängt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Müller muss zudem die Verfahrenskosten zahlen. Der Antrag auf eine Parteientschädigung wurde abgewiesen.
Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Wahlkampfkosten taxierte das Gericht als «privaten Lebensaufwand», der nicht geschäftsmässig begründet ist. Bei der Rechtssprechung müsse in einem solchen Fall auch immer geprüft werden, ob eine gleichwertige Gegenleistung für die Firma entstanden sei, führte Gerichtsstatthalterin Barbara Müller-Brunold aus. Und die Firma habe eindeutig nicht im Rahmen von 171 000 Franken von der Politprominenz ihres Inhabers profitiert. Das veranschauliche auch die Aussage des Geschäftsfreundes von Müller, der als Zeuge geladen war. Dieser sagte, dass verschiedene Puzzleteile zur Erteilung von Aufträgen führten. Eines davon sei die politische Gesinnung von Müller gewesen.
Weiter ist für das Gericht klar, dass die Firma einem Dritten nicht einen Wahlkampf in dieser Höhe finanziert hätte. Damit sei für Müller ein unrechtmässiger Vorteil entstanden. Unter Würdigung dieser Aspekte müsse das Gericht unweigerlich zum Schluss kommen, dass es sich um private Ausgaben gehandelt habe.
Da die Buchhaltung durch die Wahlkampfkosten verfälscht wurde, ist für das Gericht auch der Tatbestand einer mehrfachen Urkundenfälschung gegeben.
Sieht sich als Opfer
Noch im Gerichtssaal kündete der Verteidiger von Müller an, dass er das Urteil an das Obergericht und, falls nötig, auch an das Bundesgericht weiterziehen werde. Müller selbst sieht sich nach wie vor als Opfer. Als Nicht-Jurist und Nicht-Buchhalter habe er nicht wissen können, dass er etwas Falsches mache, argumentierte er gegenüber dem «Bieler Tagblatt». Man habe ihn einfach gezielt herausgepickt, weil er als Politiker unbequeme Fragen stelle. Mittlerweile wisse er sogar, dass der zuständige Regierungsrat vorab informiert worden sei. Müller betonte, dass er seine Steuern immer korrekt bezahlt habe. Moralische Bedenken wegen der Buchungen hatte der Unternehmer nie. Er ist der Ansicht, dass auch andere Firmenbesitzer Wahlkampfgelder verbuchen.
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