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Kleine Wasserkraftwerke werden nicht finanziell entlastet

Kleine Wasserkraftwerke sollen im Kanton Bern finanziell nicht stärker entlastet werden. Der bernische Grosse Rat hat am Mittwoch Änderungen am Wassernutzungsgesetz in erster Lesung verabschiedet. 

/sda) Für die Senkung der Wasserzinsen und damit für die Entlastung machte sich die SVP stark. Wasser sei die einzige einheimische Energie, die der Kanton Bern nutzen könne. Dies müsse möglichst kostengünstig geschehen, sagte ein SVP-Sprecher.

Bereits die vorberatende Kommission hatte sich knapp gegen die Senkung gestellt, ihr folgten nun auch die meisten Fraktionen. Die Kleinkraftwerke würden bereits über die kostendeckende Einspeisevergütung gefördert, lautete der Tenor.

Auslöser für die Gesetzesänderung war ein grossangelegtes Ausbauprogramm der Kraftwerke Oberhasli (KWO) im Grimselgebiet. Das Energieunternehmen wollte das Projekt im Baubewilligungsverfahren erledigen. Das Bundesgericht pfiff die KWO zurück. Das Vorhaben müsse im Rahmen einer Konzessionsänderung abgewickelt werden.

Mit dem neuen Wassernutzungsgesetz will der Kanton Bern diesem Umstand Rechnung tragen und für Rechtssicherheit sorgen. In dem Gesetz wird nun definiert, wann es eine Konzessionsänderung braucht.

Die SVP hätte auch hier gerne den Spielraum zu Gunsten der Kraftwerke vergrössert. Damit würde man aber voraussichtlich wieder mit Bundesrecht in Konflikt geraten, argumentierte Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger. Das Parlament stellte sich hinter sie und lehnte den SVP-Antrag ab.

Stichwörter: Kanton Bern

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