Bereits die vorberatende Kommission hatte sich knapp gegen die Senkung gestellt, ihr folgten nun auch die meisten Fraktionen. Die Kleinkraftwerke würden bereits über die kostendeckende Einspeisevergütung gefördert, lautete der Tenor.
Auslöser für die Gesetzesänderung war ein grossangelegtes Ausbauprogramm der Kraftwerke Oberhasli (KWO) im Grimselgebiet. Das Energieunternehmen wollte das Projekt im Baubewilligungsverfahren erledigen. Das Bundesgericht pfiff die KWO zurück. Das Vorhaben müsse im Rahmen einer Konzessionsänderung abgewickelt werden.
Mit dem neuen Wassernutzungsgesetz will der Kanton Bern diesem Umstand Rechnung tragen und für Rechtssicherheit sorgen. In dem Gesetz wird nun definiert, wann es eine Konzessionsänderung braucht.
Die SVP hätte auch hier gerne den Spielraum zu Gunsten der Kraftwerke vergrössert. Damit würde man aber voraussichtlich wieder mit Bundesrecht in Konflikt geraten, argumentierte Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger. Das Parlament stellte sich hinter sie und lehnte den SVP-Antrag ab.
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
