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Bundesrat lockert Werbebestimmungen für SRG vorerst nicht

Der Bundesrat hat am Freitag über die Möglichkeit diskutiert, die Werbebestimmungen für die SRG zu lockern. Er wird darüber aber erst später entscheiden.

(sda) Der Bundesrat will den Entscheid im Rahmen der Überprüfung der Empfangsgebühren fällen, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einer Mitteilung schreibt.

Somit bleibt das Werbeverbot im Online-Angebot der SRG vorderhand bestehen. Unterbrecherwerbung ist nach wie vor nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert.

Gelockert hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen für die anderen konzessionierten Schweizer Radio- und Fernsehsender. Sie dürfen ab dem 1. April Filme und Nachrichtensendungen alle 30 Minuten unterbrechen.

Die Bestimmungen seien an die liberalen internationalen Regelungen angepasst worden, um eine Benachteiligung der Schweizer Sender gegenüber den ausländischen Werbefenstern zu beseitigen, schreibt das BAKOM.
Stichwörter: Radio und Fernsehen

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