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Lumengo muss vor Gericht

Ricardo Lumengo muss wegen Wahlfälschung vor Gericht. Das hat der Bieler Untersuchungsrichter gestern bekanntgegeben. Und weitere offene Fragen beantwortet. NEU MIT VIDEO

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Lumengo muss vor Gericht (Video)
(me) Wegen Unregelmässigkeiten bei den Nationalratswahlen 2007 wurden seinerzeit Ermittlungen gegen Ricardo Lumengo aufgenommen. Ironie des Schicksals: Der Verdacht hat sich nicht konkretisiert und das Verfahren wurde eingestellt. Pech für Lumengo: Bei den Ermittlungen tauchten Hinweise auf, dass er bei den Grossratswahlen 2006 eigenhändig 44 Wahlzettel ausgefüllt habe. Aufgrund eines graphologischen Gutachtens könne «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» davon ausgegangen werden, dass die Wahlzettel von Ricardo Lumengo stammen, sagt der zuständige Untersuchungsrichter Peter Thoma.

Für ihn und die Staatsanwaltschaft ist klar, dass sich Lumengo wegen des gravierenderen Vorwurfs der Wahlfälschung verantworten muss. Und nicht bloss wegen Stimmenfangs. Dies, weil «eine derartige Teilnahme an einer Wahl unzulässig ist.» Das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern halte fest, dass Stellvertretungen beim Ausfüllen von Stimmzetteln nicht erlaubt und Wahlzettel eigenhändig auszufüllen seien. Weil Lumengo die Medienmitteilung des Untersuchungsrichters wegen einer Beschwerde blockiert hatte, blieb lange Zeit unklar, wofür Lumengo genau vor Gericht gezogen wird. Da es sich beim Stimmenfang bloss um eine Übertretung gehandelt hätte, wäre die Tat in der Zwischenzeit allerdings ohnehin verjährt.

Mehr zum Thema und ein Interview mit Ricardo Lumengo im "Bieler Tagblatt" vom 10. März 2010 oder im E-Paper

Stichwörter: Affäre Lumengo

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