Für ihn und die Staatsanwaltschaft ist klar, dass sich Lumengo wegen des gravierenderen Vorwurfs der Wahlfälschung verantworten muss. Und nicht bloss wegen Stimmenfangs. Dies, weil «eine derartige Teilnahme an einer Wahl unzulässig ist.» Das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern halte fest, dass Stellvertretungen beim Ausfüllen von Stimmzetteln nicht erlaubt und Wahlzettel eigenhändig auszufüllen seien. Weil Lumengo die Medienmitteilung des Untersuchungsrichters wegen einer Beschwerde blockiert hatte, blieb lange Zeit unklar, wofür Lumengo genau vor Gericht gezogen wird. Da es sich beim Stimmenfang bloss um eine Übertretung gehandelt hätte, wäre die Tat in der Zwischenzeit allerdings ohnehin verjährt.
Mehr zum Thema und ein Interview mit Ricardo Lumengo im "Bieler Tagblatt" vom 10. März 2010 oder im E-Paper
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