Audiobeitrag
Kantonsbeitrag an neues Bielersee-Schiff (Update) (Audio)
Die BSG hat in den letzten Jahren dank eines Umstrukturierungsprozesses die Ertragslage deutlich verbessern können. Mit dem neuen Schiff kann das Angebot weiter optimiert werden, was sich positiv auf die künftigen Jahresrechnungen auswirken wird. Die Finanzierung der für den Fortbestand des Unternehmens wichtigen Investition kann die BSG aber nicht selber sicherstellen. Dazu kommt, dass die BSG eine bedeutende Rückstellung für ihre Pensionskasse tätigen musste.
Da das Schifffahrtsunternehmen eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung im Drei-Seen-Land hat, will der Kanton Bern einen namhaften Beitrag an die Beschaffung des neuen Schiffs leisten.
Der Regierungsrat beantragt dafür dem Grossen Rat einen Beitrag von sechs Millionen Franken. Davon geht ein Drittel zu Lasten der Gesamtheit der bernischen Gemeinden, so dass dem Kanton ein Nettobeitrag von vier Millionen Franken verbleibt. Der Beitrag des Kantons Bern ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kanton Solothurn einen Anteil von zwei Millionen Franken leistet. Der BSG verbleiben damit noch Kosten von 100'000 Franken. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Beiträge an den Betrieb und Unterhalt des neuen Schiffs.
Im Weiteren stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Antrag, das bedingt rückzahlbare Darlehen von 700'000 Franken für den Kauf der „MS Petersinsel“ in eine à-fonds-perdu-Subvention umzuwandeln. Der Kanton Bern hatte dieses Darlehen der BSG im Jahr 1974 gewährt. Es ist in der kantonalen Buchhaltung bereits vollständig abgeschrieben. Mit der Umwandlung will der Kanton die Bilanz der BSG entlasten.
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