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1/4 Igor L. ist als «Schläger von Schüpfen» bekannt. Nun sagt sein ehemaliger Betreuer: «Er ist nicht nur Täter, auch -

2/4 Die schreckliche Tat sorgt in Schüpfen für Angst und rote Köpfe. Bild: Christian Pfander -

3/4 Wie viel Gewalt darf Igor. L.* noch anwenden? (Symbolbild). Bild: BZ -

4/4 Die neue forensisch-psychiatrische Klinik in Bern ist im Bau. Ist das der richtige Ort für den Schüpfener Schläger
Audiobeitrag
Die Polizei hat Igor L. abgeholt (Audio)
Im Nachgang zum Vorfall in einem Restaurant in Schüpfen vom Mittwoch, 18. August 2010, hat der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Seeland eine fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) gegen einen 22-jährigen Mann ausgesprochen. Grundlage für diese Massnahme waren verschiedene Abklärungen und insbesondere ein früher erstelltes, gerichtlich angeordnetes Gutachten. Der junge Mann wurde am Freitagmorgen an seinem Domizil von der Polizei angehalten und in eine geeignete Institution gebracht. Die FFE wurde notwendig, um dem Betroffenen Hilfe bieten zu können und zum Schutz der Öffentlichkeit.
Die strafrechtliche Untersuchung nach dem Vorfall durch das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura Seeland läuft weiter. Der 22-Jährige wird sich voraussichtlich wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen der Polizei sollen möglichst rasch abgeschlossen werden.
Die Anordnung einer Untersuchungshaft nach dem Vorfall in Schüpfen war nicht möglich gewesen. Dies weil frühere Fälle, welche den 22-Jährigen betrafen, im Juni durch ein Gericht beurteilt worden waren und seit diesem Zeitpunkt keine weiteren Straftaten bekannt sind. Das Gesetz besagt klar, dass die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr nur ausgesprochen werden kann, wenn ein Strafverfahren hängig ist. Der Umstand, dass jemand nach der Entlassung aus dem Vollzug ein neues Delikt begangen hat, begründet keine Wiederholungsgefahr im gesetzlichen Sinn.
Bereits kurz nach dem Vorfall waren aber von verschiedensten Stellen Abklärungen durchgeführt worden. Beteiligt sind namentlich das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura Seeland, der verantwortliche Regierungsstatthalter, Vertreter der Kantonspolizei Bern und der Gemeinde. Das weitere Vorgehen soll in den kommenden Tagen und
Wochen in Absprache zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den Strafvollzugsbehörden sowie dem Regierungsstatthalteramt festgelegt werden.
Gemeindevertreter wurden anlässlich einer Sitzung orientiert und begrüssen die eingeleiteten Massnahmen. Die Bevölkerung in Schüpfen wird im Laufe der nächsten Woche durch die Kantonspolizei Bern und die Gemeindebehörden schriftlich kontaktiert werden.
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