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Der Glasfaser-Mustervertrag

Der Mustervertrag fördert den raschen Ausbau des Glasfasernetzes.

Bild: BT/a
Ein Glasfaser-Mustervertrag regelt neu schweizweit die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern bis in die Wohnung.

Der zwischen dem Hauseigentümerverband Schweiz und der Swisscom sowie weiteren Partnern abgeschlossene Glasfaser-Mustervertag stellt für Eigentümer eine gute Lösung dar. Im Vertrag werden die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern beim Glasfaserausbau bis in die Wohnung (FTTH) geregelt. Neben der Swisscom verwenden seit dem 1. Juni 2010 auch die Kooperationspartner EWB (Bern), EWZ (Zürich), Groupe E (Fribourg), SIG (Genf) und IWD (Basel) den Vertrag. Weitere Investitionspartner dürften in Kürze folgen.

Im Einzelnen wird sowohl die Gebäude-Erschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnung (Steigzonen-Erschliessung) geregelt. Vorteilhaft ist für die Hauseigentümer insbesondere, dass die Verkabelung innerhalb der Gebäude und damit bis in die Wohnungen der Kunden der Netzbetreiber durch die Swisscom und den jeweiligen Kooperationspartner gebaut und zugleich auch finanziert wird, das Eigentum daran aber an den Hauseigentümer übergeht. Die finanzierenden Unternehmen erhalten dafür das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich.

Die Gebäudeverkabelung basiert auf einem MultifaserErschliessungskonzept, das heisst, die Swisscom wird auch innerhalb der Gebäude vier Glasfasern pro Wohnung verlegen. Damit profitieren die Kunden von einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Anbietern und von attraktiven und günstigen Angeboten für das neue Hochgeschwindigkeitsnetz. Das Vierfaser-Modell ermöglicht zudem den diskriminierungsfreien Zugang für alternative Telekommunikationsanbieter und verhindert so eine unerwünschte parallelle Steigzonen-Erschliessung. Die Realisierung der Gebäudeverkabelung erfolgt im Sinne eines etappierten Erschliessungsgrundsatzes. Dies bedeutet, dass eine Nutzungseinheit von der Netzbetreiberin dann erschlossen wird, sobald der jeweilige Endnutzer einen Glasfaser basierten Fernmeldedienst bestellt. Im Rahmen der Erschliessung der ersten Nutzungseinheit erfolgen sämtliche Basisarbeiten an der gesamten Gebäudeverkabelung grundsätzlich einmalig. Eine spätere Erschliessung einzelner Nutzungseinheiten erfolgt jeweils in direkter Absprache zwischen der Netzbetreiberin und dem Endnutzer ohne weitere Involvierung des Eigentümers.

Der Mustervertrag stellt für die Hauseigentümer die Grundlage dafür dar, dass die Glasfasern nicht nur bis zum Gebäude, sondern bis in die einzelnen Wohnungen verlegt werden. Der Mustervertrag kommt bei bestehenden Bauten zur Anwendung, welche noch nicht mit Glasfasern erschlossen sind. Bei Neubauten dagegen findet er keine Anwendung.

Der Mustervertrag fördert den raschen Ausbau des Glasfasernetzes. Durch die Empfehlung an seine Mitglieder, den Vertrag zu unterzeichnen, unterstützen der Hauseigentümerverband Schweiz, die einzelnen Sektionen und deren Mitglieder aktiv den Glasfaserausbau.

Der Glasfaser-Mustervertrag und weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage des Hauseigentümerverbandes Schweiz www.hev-schweiz.ch erhältlich.

INFO: Beat Howald ist Geschäftsführer des Hauseigentümerverbandes Biel und Umgebung. Kontakt: Telefon 032 323 66 23 oder E-Mail an info@hevbiel.ch
Stichwörter: Kolumne

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