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Der Bundesrat verknüpfte die Genehmigung der Anpassung des Richtplans mit zwei Auflagen. So muss der Kanton bei der Planung für die neue Seilbahn sicherstellen, dass die Linienführung, die Grösse und Gestaltung die Landschaft «nicht schwerwiegend» beeinträchtigen.
Wenn der Kanton weitere Freizeitaktivitäten auf dem Weissenstein zulassen will, muss er gemäss UVEK den Richtplan erneut anpassen und dem Bund zur Genehmigung vorlegen. Der Solothurner Regierungsrat hatte die Zukunftspläne für den Weissenstein in den Richtplan als Gesamtpaket eingebettet.
Über die konkrete Ausgestaltung der neuen Sesselbahn werde jedoch erst im Plangenehmigungsverfahren entschieden, machte das UVEK klar. Sowohl gegen dieses Verfahren und gegen die notwendige Nutzungsplanung könnten Beschwerden eingereicht werden.
Wichtiges Erholungsgebiet
Der Weissenstein sei ein wichtiges Naherholungsgebiet für Solothurn und Umgebung, hält das UVEK fest. Deshalb sei seine Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit einer leistungsfähigen Seilbahn von grossem öffentlichen Interesse.
Anfang November hatte die historische Sesselbahn nach 60 Jahren ihren Betrieb für immer eingestellt. Als Ersatz für die Anlage soll auf den 1280 Meter hohen Hausberg von Solothurn eine moderne Gondelbahn gebaut werden.
Geplant ist eine Anlage mit 50 Sechser-Gondeln, die bis zu 900 Personen pro Stunde transportieren kann. Das Projekt mit Investitionen von 12 Millionen Franken ist in der Region umstritten.
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