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Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil sich die vier Personen keinen Zutritt zur Wohnung der später getöteten Familie verschaffen konnten. Der Deutsche, der sich im vorzeitigen Haftvollzug befindet, gestand diesen geplanten Raubüberfall.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und zu vorsätzlicher Tötung vor. Er habe konkrete organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft ist noch nicht bekannt.
Ehepaar und Tochter umgebracht
Eine dreiköpfige Familie war am 5. Juni 2009 in ihrem Wohnhaus getötet worden. Opfer im sogenannten Schenkkreis-Mord wurden ein 60- jähriger Mann, dessen 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter des Paares. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen wurden erstickt.
Zwei Schweizer im Alter von 25 und 33 Jahren hatten im August 2009 die Tat gestanden. Sie waren zwei Wochen nach dem Dreifachmord verhaftet worden. Im Verdacht steht auch eine 49-jährige Schweizerin, deren Rolle jedoch unklar ist.
Alle drei mutmasslich Tatbeteiligten befinden sich seit 2009 im vorzeitigen Strafvollzug. Wann das Trio vor Gericht kommt, steht noch nicht fest.
Für kurze Zeit auf freiem Fuss
Der Deutsche war im Juli 2009 nach elf Tagen in Untersuchungshaft frei gelassen worden, weil sich der Tatverdacht aus damaliger Sicht der Ermittler nicht erhärtet hatte. Im nachfolgenden September wurde er jedoch wegen Fluchtgefahr wieder in Untersuchungshaft gesetzt.
Ein Mitbeteiligter beschuldigte ihn, beim beabsichtigten Raubüberfall vom 14. Mai 2009 je nach Tatverlauf auch eine Tötung geplant zu haben. Dazu habe er eine geladene Handfeuerwaffe mit sich geführt. Der Angeklagte bestreitet dies.
Weil der Deutsche für die Tatzeit des Dreifachmordes ein Alibi nachweisen konnte, stellte die Staatsanwaltschaft die anfänglich eingeleitete Strafuntersuchung wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung sowie Raubes ein.
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