LGT muss deutschen Steuersünder entschädigen
Ein deutscher Steuersünder hat vor einem Gericht in Liechtenstein einen Teilerfolg verbucht. Die Liechtensteiner LGT Treuhand, die von einem Datendiebstahl betroffen war, muss den Immobilienhändler aus Bad Homburg mit 7,3 Mio. Euro entschädigen.Weiterlesen
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Bild: Keystone
In seiner Zivilklage warf er der Treuhandfirma vor, durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch angesetzte Steuern. Die Daten des Unternehmers befanden sich auf jener CD, die der Bundesnachrichtendienst dem Liechtensteiner Datendieb für 4,5 Mio. Euro abgekauft hatte.
Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Er bestätigte damit einen Bericht in der Samstagsausgabe des "Liechtensteiner Vaterland". Dadurch sei dem Immobilienhändler eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich gewesen.
Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Mio. Euro erspart geblieben. Für diesen Betrag muss nun die 2002 vom Datendiebstahl betroffen gewesene LGT Treuhand des Fürstenhauses aufkommen, da es sich laut Gericht bei der Bewährungsauflage um einen ersatzfähigen Schaden handelt.
Der deutsche Immobilienhändler war 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Mio. Euro verurteilt worden. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Mio. Euro für hinterzogene Steuern abliefern.
Im Zivilprozess vor dem Liechtensteiner Landgericht hatte der Unternehmer eine Ersatzforderung von 13 Mio. Euro geltend gemacht. Die beklagte Fiduco Treuhand, die Nachfolgefirma der LGT Treuhand, kann das Urteil nicht nachvollziehen und geht in die Berufung.
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