Dignitas 05.03.10 11:58

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Sterbebegleitungen in Wetzikon nicht erlaubt

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH vorerst noch keine Freitodbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Stadt Wetzikon die aufschiebende Wirkung zuerkannt.

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(sda) Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hatte die Erdgeschoss-Wohnung 2008 erworben. Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. In unmittelbarer Nähe hat es einen Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte die Baukommission Wetzikon im vergangenen Dezember angewiesen, die Nutzung der Wohnung für Freitodbegleitungen zu bewilligen. Die Stadt Wetzikon gelangte dagegen ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Die Stadt hatte zur Begründung ihres Gesuches geltend gemacht, dass ohne aufschiebende Wirkung genau die Nachteile eintreten würden, die mit der Anfechtung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vermieden werden sollten. Gemäss der Verfügung aus Lausanne rechtfertigt es sich deshalb, den bestehenden Zustand zu erhalten.

Das Verwaltungsgericht war bei seinem letztjährigen Entscheid zum Schluss gekommen, dass die Nutzung der Wohnung zur Sterbebegleitung zonenkonform sei. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft würden ein ruhiges und gesundes Wohnen nicht beeinträchtigen oder gar verunmöglichen.

Zu berücksichtigen sei dabei, dass gegen aussen nichts auf die besondere Nutzung des Gebäudes schliessen lasse. Ausserdem seien die getroffenen Vorkehrungen geeignet, das Konfliktpotenzial zusätzlich zu verringern. So würden etwa die Särge in neutralen Fahrzeugen direkt von der Garage aus abtransportiert.

Die Baukommission der Stadt Wetzikon und die Baurekurskommission hatten dagegen die Meinung vertreten, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität im Wohnquartier negativ beeinflussen könnte. Derzeit führt Dignitas Sterbebegleitungen in Pfäffikon ZH durch.





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