Strafanzeige im Fall Lucie vor Richter
Die Aargauer Justiz hat einen ausserordentlichen Untersuchungsrichter eingesetzt, der die Strafanzeige der Eltern von Lucie gegen die Strafvollzugbehörden behandeln soll. Ein administrative Untersuchung zeigte Schwachstellen auf, entlastete jedoch die Behörden.Weiterlesen
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Damit bestätigte er einen Bericht des "Tages-Anzeigers." Der ausserordentliche Untersuchungsrichter soll das Verfahren um die im Januar 2010 eingereichte Strafanzeige der Familie des Au-Pair-Mädchens führen.
Die Familie hatte darin den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzuges Dinge getan oder unterlassen hatten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen waren.
Die 16-jährige Freiburgerin war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger Schweizer hatte das Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und dort umgebracht.
Im September 2009 hatte eine von der Aargauer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung "Schwachstellen" im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Sie stellte jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest.
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