Video trotz Verbot gezeigt

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Vergleich komme nicht mehr in Frage
Im «Bieler Tagblatt» vom 4. Oktober war zu lesen, dass das Verfahren bis nach den Wahlen sistiert werde und die Parteien dabei seien, einen Vergleich abzuschliessen. Das kommt für Hofer nun nicht mehr in Frage, sie hat sich an den Richter gewandt, der das Verfahren wieder aufnahm und der SVP eine nicht erstreckbare Frist von zehn Tagen einräumte, Stellung zu nehmen. Ausserdem überlegt Hofer sich, Strafanzeige gegen die SVP einzureichen.
Nicolas von Werdt, Rechtsvertreter der SVP, ist der Ansicht, dass die SVP Schweiz sich nicht strafbar gemacht habe. Walliser habe das Video im Bewusstsein, dass es verboten sei, gezeigt. Damit könnte er sich allenfalls einer Persönlichkeitsverletzung schuldig gemacht haben. Die Strafandrohung, die mit dem Verbot, das Video zu zeigen, einhergeht, richtet sich nur gegen Organe der SVP. Walliser selber sei kein Organ und damit von dieser Strafandrohung nicht betroffen. Die SVP sei mit der Aktion Wallisers aber wieder im Zusammenhang mit den Videos ins Gespräch geraten und genau das habe sie vor den Wahlen mit der Sistierung des Verfahrens verhindern wollen.
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