Als Emil Fahrräder stahl

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Sie sassen als Mitangeklagte zusammen mit dem Haupttäter im Gerichtssaal und begehrten bei den milden Urteilen von zwischen zwei und 12 Monaten auch noch auf, wie der Journalist am 11. Februar 1960 im «Bieler Tagblatt» festhält. Das Gericht hatte sie so angesetzt, «weil die bittere Erfahrung mit Sicherheit in Zukunft die Verurteilten von solchen und anderen Dummheiten abhalten werde.» Dennoch, es waren keine Kavaliersdelikte: Betrug, Irreführung der Rechtspflege, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Veruntreuung, Hausfriedensbruch.
Mehr zum Thema im «Bieler Tagblatt» oder im Epaper vom Dienstag, dem 9. Februar 2010.
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