Kolumne 27.07.09 08:53

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Eidg. dipl. Aug. Redn.

Es ist höchste Zeit für qualitätssichernde, schweizweit geltende Standards.

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Der Bundesrat hat vor den Sommerferien angekündigt, er wolle die Vorschriften für die Kinderbetreuung durch Familienangehörige verschärfen. Wer Nichten und Neffen hüte, der habe künftig Kurse zu besuchen und über ein Diplom zu verfügen und Kontrollbesuche der Behörden zu gewärtigen.

Seit dieser Ankündigung ist der helvetische Stammtisch in Aufruhr. Die Leserbriefschreiber machen Rückwärtssaltos mit doppelter Schraube.

Weshalb eigentlich? Ich begreife die Aufregung nicht.

Nehmen wir das Beispiel eines Onkels, der mit seinem fünfjährigen Neffen eine Seifenkiste baut. Dabei wird der Neffe unweigerlich mit dem unheilbaren «Formula-One-Sucht-Virus» angesteckt. Einen Impfstoff haben die Behörden natürlich noch nicht bereit. Welche dramatischen Folgen das für den Kleinen hat, haben wir bei Michael Schumacher gesehen, der den Ausstieg aus der Sucht erst nach sieben Weltmeistertiteln geschafft hat. Dieses Unglück könnte verhindert werden, wenn der Onkel die Diplome der Betreuungskurse I, II und III sowie des Zusatzkurses «Suchtprävention im Vorschulalter» in der Tasche gehabt hätte. Oder nehmen wir das Beispiel einer Grossmutter, die mit ihrer vierjährigen Enkelin den «Seeteufel» besucht. Schon die Busfahrt von Biel nach Studen birgt grösste Risiken. Wer sich nicht festhält, knallt in der ersten Kurve gegen den Ticketautomaten. Welches Vierjährige kann sich schon festhalten. Eben. Dann erst der Streichelzoo! Die Enkelin kann schon im ersten Gehege von einem Zwergeselchen angegriffen und zerfleischt werden.

Solche Dramen erleben wir täglich schweizweit. Diese Hunderten von sinnlosen Todesfällen wären doch zu vermeiden, wenn das Grosi die Betreuungskurse I, II und III sowie den Zusatzkurs «High Risk Wilderness Tour Guide for Seniors» absolviert hätte. Nun gut, es liesse sich darüber diskutieren, warum nur die Angehörigen diplomiert sein müssen und nicht auch die Eltern. Aber lassen wir die Details.

Was in der ganzen Aufregung untergegangen ist: Der Bund will auch dem Jekami bei den Augustrednern endlich einen Riegel schieben. Wenn schon jeder Fischer ein Patent braucht, dann folgerichtig auch ein Augustredner! Ich erwähne das deshalb, weil am kommenden Samstag landauf landab wieder blutige Laien ans Rednerpult treten werden.

Wohin das führt, zeigt meine eigene Karriere als 1.-AugustRedner. Sie begann in Wahlendorf, führte über Scheuren, Brügg, Aarberg nach Studen und Biel und endete in Schwadernau. Das beweist, dass ich mich sinnlos im Kreis gedreht habe. Und zugehört hat mir auch keiner. Sonst hätten wir heute weder eine Finanz- noch eine Wirtschaftskrise. Nein, es ist höchste Zeit für ein Eingreifen des Staates, für qualitätssichernde, schweizweit geltende Standards, für rigorose Kontrollen.

Die Verordnung sieht vor, dass am 1. August nur noch Rednerinnen und Redner auftreten dürfen, welche die Rhetorikkurse I bis IV absolviert, den Zusatzkurs in Alter und Neuer Schweizer Geschichte abgeschlossen und einen Redentest vor geschlossener Gesellschaft (Altersheim, Strafanstalt) bestanden haben. Gemeinden, die nicht eidgenössisch diplomierte Rednerinnen oder Redner engagieren, können mit Bussen bis zu 50 000 Franken belegt werden. Im Wiederholungsfall wird ihnen die Durchführung der Augustfeier für zwei Jahre untersagt.

Die sieben Ausnahmen von dieser Regelung werden in der Verordnung abschliessend aufgezählt: die Bundesrätinnen und Bundesräte. Sie reden von Amtes wegen gescheit.

INFO: Martin Bühler ist Sprecher des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).




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